++ [weitere Artikel zu Allgemeines] ++

03. 11. 2004

 

Luftqualitätsrahmenrichtlinie

Ab Januar können Bürger saubere Luft einklagen

Handlungsbedarf für Ballungsräume und Großstädte auch in Rheinlandpfalz

Es ist zu befürchten, dass auch rheinland-pfälzische Kommunen und Ballungsräume nicht die Anforderungen der am 1. Januar 2005 mit wesentlich strengeren  Grenzwerten in Kraft tretenden Brüsseler "Luftqualitätsrahmenrichtlinie" (96 / 92 / EG) erfüllen können. Mit dieser Richtlinie für die Atemluft Europas und entsprechenden Messergebnissen im Rücken kann jeder Bürger ab kommendem Jahreswechsel saubere Luft einklagen und damit gleichzeitig langjährige kommunalpolitische Versäumnisse der Kommunen ans Tageslicht befördern.

So darf beispielsweise der Grenzwert von 50 Mikrogramm für krebserregende Feinstäube nur noch an maximal 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Im Vergleich dazu lag im Jahr 2003 der bundesdeutsche Rekord bei 236 Mikrogramm an weit mehr als 100 Tagen.

Nach Mitteilung des Umweltbundesamtes drohen somit ab 2005 für zahlreiche Kommunen von Anwohnern gerichtlich erstrittene Zwangsgelder und die Durchsetzung von Luftreinhalteplänen. Außerdem kann Brüssel gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren in Gang setzen.

Insbesondere in Rhein-Main- und Rhein-Neckar-Ballungsraum oder in rheinland-pfälzischen Städten wie Koblenz und Kaiserslautern oder sonstigen ozonanfälligen Räumen sollten daher möglichst rasch Bemühungen um Vermeidung drohender Sanktionen einsetzen.

Was der Deutsche Städtetag hierzu bereits in einer 17-seitigen Orientierungshilfe vorschlägt, deckt sich weitestgehend mit den langfristigen Forderungen des BUND, der im überbordenden Individualverkehr eine wichtige Ursache für die "dicke Luft" in unseren Städten sieht:

Dieser immer unerträglicher werdenden Fehlentwicklung muss begegnet werden durch ein kundenfreundlicheres Angebot im Öffentlichen Nahverkehr mit optimaler Vertaktung von Bus und Bahn und attraktivem Haltestellenangebot, durch ein lückenloses Radwegenetz, drastisch verteuerte Parkplätze und erforderlichenfalls durch zeitweilige Fahrverbote in den Innenstädten. Ein großflächiges Fahrverbot für LKW, wie es in Baden-Württemberg angedacht werden soll, darf kein Tabu-Thema mehr sein.

Im Übrigen geht von der Brüsseler Richtlinie ein unüberhörbares Signal  aus zur endlichen Durchsetzung des Russfilters bei Dieselmotoren.
 

Quelle: BUND Rheinland-Pfalz


Falls Sie Fragen haben, einfach anrufen. 

Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz

oder senden Sie uns ein E-Mail: [email protected]

++ [weitere Artikel zu Allgemeines] ++ [OBEN] ++