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03. 11. 2004
Luftqualitätsrahmenrichtlinie
Ab Januar können Bürger saubere Luft einklagen
Handlungsbedarf für Ballungsräume und Großstädte auch in Rheinlandpfalz
Es ist zu befürchten, dass auch rheinland-pfälzische Kommunen und Ballungsräume
nicht die Anforderungen der am 1. Januar 2005 mit wesentlich strengeren
Grenzwerten in Kraft tretenden Brüsseler "Luftqualitätsrahmenrichtlinie" (96 /
92 / EG) erfüllen können. Mit dieser Richtlinie für die Atemluft Europas und
entsprechenden Messergebnissen im Rücken kann jeder Bürger ab kommendem
Jahreswechsel saubere Luft einklagen und damit gleichzeitig langjährige
kommunalpolitische Versäumnisse der Kommunen ans Tageslicht befördern.
So darf beispielsweise der Grenzwert von 50 Mikrogramm für krebserregende
Feinstäube nur noch an maximal 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Im
Vergleich dazu lag im Jahr 2003 der bundesdeutsche Rekord bei 236 Mikrogramm an
weit mehr als 100 Tagen.
Nach Mitteilung des Umweltbundesamtes drohen somit ab 2005 für zahlreiche
Kommunen von Anwohnern gerichtlich erstrittene Zwangsgelder und die Durchsetzung
von Luftreinhalteplänen. Außerdem kann Brüssel gegen die Bundesrepublik
Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren in Gang setzen.
Insbesondere in Rhein-Main- und Rhein-Neckar-Ballungsraum oder in
rheinland-pfälzischen Städten wie Koblenz und Kaiserslautern oder
sonstigen ozonanfälligen Räumen sollten daher möglichst rasch Bemühungen um
Vermeidung drohender Sanktionen einsetzen.
Was der Deutsche Städtetag hierzu bereits in einer 17-seitigen
Orientierungshilfe vorschlägt, deckt sich weitestgehend mit den langfristigen
Forderungen des BUND, der im überbordenden Individualverkehr eine wichtige
Ursache für die "dicke Luft" in unseren Städten sieht:
Dieser immer unerträglicher werdenden Fehlentwicklung muss begegnet werden durch
ein kundenfreundlicheres Angebot im Öffentlichen Nahverkehr mit optimaler
Vertaktung von Bus und Bahn und attraktivem Haltestellenangebot, durch ein
lückenloses Radwegenetz, drastisch verteuerte Parkplätze und erforderlichenfalls
durch zeitweilige Fahrverbote in den Innenstädten. Ein großflächiges Fahrverbot
für LKW, wie es in Baden-Württemberg angedacht werden soll, darf kein Tabu-Thema
mehr sein.
Im Übrigen geht von der Brüsseler Richtlinie ein unüberhörbares Signal aus zur
endlichen Durchsetzung des Russfilters bei Dieselmotoren.
Quelle: BUND Rheinland-Pfalz
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: [email protected]
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