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25.11.2002
Sensationelles Gesetz in Spanien beschlossen
Regionalregierung von Navarra ordnet Beseitigung aller Mobilfunksender auf Schulen binnen 6 Monaten an
Am 6. Mai 2002 hat die Regionalregierung der Provinz
Navarra, Spanien, ein sensationelles Gesetz erlassen, das den Anfang vom Ende
der derzeitigen Mobilfunktechnologie in dieser Region bedeuten könnte:
Innerhalb von 6 Monaten müssen sämtliche bereits bestehende Mobilfunksender auf
Schulen und Bildungseinrichtungen beseitigt werden. Neuinstallationen auf
Schulen sind ab sofort verboten.
Darüber hinaus müssen die Mobilfunkbetreiber zukünftig eine Vielzahl von
strengen Auflagen einhalten, u. a. detaillierte Berichte über Sender abliefern,
die sich näher als 100 Meter an sensiblen Zonen wie Krankenhäusern, Schulen,
Altenheimen, Parks usw. befinden. Hierfür haben sie sechs Monate Zeit. Die
Mobilfunkbetreiber müssen nachweisen, dass sie alle irgend möglichen Maßnahmen zur
Reduzierung der Strahlenbelastung getroffen haben wie ausreichende Höhe,
schonende Richtung usw. Alle Mobilfunksender werden in einer Datenbank erfasst.
Die Regierung behält sich in Abhängigkeit vom aktuellen Wissensstand weitere
konsequente Maßnahmen vor. Bei Verstößen gegen das neue Gesetz sind Geldstrafen
bis zu einer Höhe von 240.000 Euro angedroht.
Die Regionalregierung begründet das neue Gesetz umfassend und will damit die
unkontrollierte Ausbreitung von Mobilfunksendern begrenzen. Es diene dem Schutz
der Gesundheit der Bürger und der Umwelt, Vorsorgemaßnahmen seien erforderlich,
da mittlerweile zahlreiche epidemiologische Studien über die Auswirkung
elektromagnetischer Felder niedriger Intensität vorlägen sowohl mittel- als
auch langfristiger Art. Die Regierung beruft sich in der Begründung zu dem
neuen Gesetz mehrfach auf die spanische Verfassung, in der das Recht der
Bevölkerung auf umfassenden Gesundheitsschutz, Vorsorge und eine gesunde Umwelt
verankert sind.
Quelle: Diario de Navarra, 14.05.2002, sowie Amtsblatt der Regierung von
Navarra ; Nachricht von Jörg Wichmann Quelle: Diario de Navarra, 14.05.2002,
sowie Amtsblatt der Regierung;
http://www.cfnavarra.es/bon/025/02513002.htm
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail:
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