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16.06.2006
Zwei Gutachten zu Genmais: Anbau von MON810 ist
in Deutschland rechtswidrig
Hasslocher
Grüne fordern Konsequenzen
Wie die Rheinpfalz am 16.06.2006 in der Mittelhaardter
Rundschau berichtete fordere die Ortsgruppe Hassloch von Bündnis 90/Grüne das
Bundessortenamt
auf, auf eine Aussetzung von Genmais auf der Haßlocher Gemarkung zu
verzichten. Die bisher angepflanzten Sämlinge müssten wieder entfernt werden.
Hierzu
verweise man auf ein Rechtsgutachten von 2005. Dieses Gutachten beschäftige sich
mit der Rechtsgrunde für die Zulassung der gentechnisch veränderten Maisart MON
810. Auftraggeber sei das Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft gewesen. Es werde darin bestätigt, dass der verantwortliche
Bundesminister Horst Seehofer (CSU) kurz nach seinem Amtsantritt die Zulassung
für Deutschland hätte erklären dürfen, da wesentliche gentechnikrechtliche
Voraussetzungen hierfür fehlen würden.
Ein
zweites Gutachten im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion gehe laut Bündnis 90/
Grüne sogar noch viel weiter:
Die Gutachter kämen zu der Überzeugung, dass das Inverkehrbringen sowie der
Anbau der in Deutschland verwendeten Monsanto-Maissorte MON 810 obwohl die
Sortenzulassung bereits vorliege. Die Genehmigung sei auf Grund einer veralteten
Rechtsgrundlage erteilt worden und für die in Deutschland eingesetzten Sorten
der Linie MON 810 ungültig.
Die
Bündnisgrüne Pia Werner hält Monsanto gravierende Versäumnisse im
Zulassungsverfahren vor. In Folge dessen habe der Agrochemie-Konzern keinen
Rechtsanspruch auf Prüfung und Sortenzulassung in diesem Land.
Die
zuständige Behörde, das Bundessortenamt werde deshalb aufgefordert die
gerade laufende Sortenprüfung diese gentechnisch veränderten Saatgutes
abzubrechen und die inzwischen ausgebrachten Sämlinge auf der Haßlocher
Gemarkung zu vernichten.
Quelle:
Publikation: DIE RHEINPFALZ
Regionalausgabe: Mittelhaardter Rundschau
Datum: Nr.137
Datum: Freitag, den 16. Juni 2006
Seite: Nr.11
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