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27.01.03

 

Cross-Border-Leasing (CBL), Beispiel Zweibrücken

 

US-Investoren bedienen sich bei deutschen Kommunen: Ökologisch, finanziell und rechtlich brisanter Trick

Für ihr Mitmachen in einem globalen Steuerbetrug, der dem Investor in den USA bis zu 70 Millionen Euro Steuervorteile brächte, würden für die Stadt Zweibrücken, gemessen an einem parallel gelagerten Fall, gerade mal 5 Millionen Barwertvorteil herausspringen  -  als Einmalzahlung am Tag des Vertragsbeginns. Dieser Deal entstünde, wenn  -  wie aktuell bekannt wurde  -  die Stadtwerke Zweibrücken ihre Absicht verwirklichten, das Kanalnetz der Stadt für 99 Jahre an einen US-Investor zu verkaufen und sofort wieder zurückzumieten.

 

"Cross-Border-Leasing" heißt dieses Verfahren, mit dem deutsche Kommunen für ein finanzielles Linsengericht aus ihrer Finanznot heraus ein gutes Stück ihrer kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten aufgeben. Die Stadt Kaiserslautern soll sich bereits seit geraumer Zeit auf ein solches Vertragsverhältnis eingelassen haben.

Die oberste Steuerbehörde der USA hat solche Geschäfte als Scheingeschäfte eingestuft, die keinen Steuervorteil erzeugen dürfen; dennoch lassen es immer noch einige US-Bundesstaaten zu, dass dort ansässige Unternehmen ausländische Kommunen illegal, aber gewinnträchtig über den Tisch ziehen.
Für den abgeschlossenen Vertrag werden in Deutschland Laufzeiten von 25 Jahren angegeben, in Amerika dagegen solche von bis zu 100 Jahren.

Vermietet werden kommunale Anlagen wie Klärwerke, Kanalnetze, Müllverbrennungsanlagen, Messehallen, ja sogar Schulkomplexe und Straßenbahnen. Es entsteht die groteske Situation, dass ein und dieselbe Anlage gleichzeitig zwei Eigentümer hat: Das US-Unternehmen und die deutsche Kommune.

Zweibrücken sowie inzwischen ca. 150 deutschen Städte sollten sich gut überlegen, welchen Bestand auf Dauer diese in Amerika illegale und in Deutschland zumindest anrüchige Praxis haben wird.  In Amerika wird man kritischer, in Deutschland weiß der Gesetzgeber um die Notwendigkeit, eine Gesetzeslücke zu schließen.

So z.B. Rainer Brüderle am 29. August letzten Jahres in einem Schreiben an den BUND Rheinland-Pfalz: "Wir sind jedoch der Meinung, dass der nationale Gesetzgeber ... reagieren muss, um so eine Kontrolle über die geleasten Anlagen behalten zu können". Brüderle erkennt, dass "Schäden für die Umwelt" verhindert werden müssen.

Das Schlimme bei CBL ist, dass die Anlage mindestens 25 Jahre in ihrem anfänglichen Umfang erhalten werden muss. Dies hat ungünstige ökologisch und finanziell bedenkliche Konsequenzen:

Bis zur Mitte des Jahrhunderts geht nach Berechnungen des statistischen Landesamtes alleine in Rheinland-Pfalz die Bevölkerung im Schnitt um 25 Prozent zurück. Die eingegangene vertraglichen Bindung macht es den Kommunen unmöglich, Finanzmittel einzusparen durch Anpassung der Anlage an die Bevölkerungsentwicklung hinsichtlich Kapazität und Umfang. Ebenso muss der Einsatz neuerer, ökologisch günstigerer Technologien unterbleiben; deutsche Kommunen müssen sich  -  geknebelt durch den US-Investor  -  vom seit
Vertragsabschluss eingetretenen wasserwirtschaftlichen Fortschritt ausschließen lassen.

Dies ist in Zeiten einer wild wuchernden Globalisierung ein weiteres Stück Gestaltungsverlust für mehr und mehr deutsche Kommunen. Angesichts der desolaten Finanzen vieler Gemeinden mutet  das Vorgehen der amerikanischen Vertragspartner an wie finanzpolitische Leichenfledderei.

Quelle: BUND Rheinland-Pfalz


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