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06.06.2006

 

Lebendige Schätze vor der Haustür   –   t o t g e s p r i t z t !!!

BUND Kreisgruppe Südpfalz beklagt verbotenen Herbizideinsatz, selbst in Naturschutzgebieten

 

Wenn man um diese Jahreszeit Spaziergänge ins Grüne unternimmt, so sieht man immer wieder auffällig flächig abgestorbene Bodenvegetation, die seltsam gelblich verfärbt ist, obwohl direkt nebenan alle Flora treibt und sprießt. Die Erklärung hierfür lautet in vielen Fällen: Hier wurde mit chemischen Mittenn, mit so genannten Herbiziden der wachsenden Bodenvegetation der Garaus gemacht.

Selbst in Naturschutzgebieten gibt es keine Gnade für Pflanze und Tier und in einzelnen Gemeinden greifen vermutlich sogar die Gemeindearbeiter zur verbotenen Spritze.

 

Die BUND Kreisgruppe Südpfalz möchte in dieser Pressemeldung die Verursacher dieser chemischen Keulen unmissverständlich darauf hinweisen, dass nach dem Pflanzenschutzgesetz der Einsatz von chemischen Mitteln außerhalb landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder wasserrechtlicher genutzter Flächen und außerhalb von Privatgärten verboten ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die angezeigt werden kann (und von uns auch wird, wenn wir Menschen dabei erwischen sollten).

 

Es ist schon traurig, dass in Land-, Forstwirtschaft, Weinbau und in Privatgärten diese chemischen Lebensraumvernichter legal angewendet werden dürfen. Wir werden hingegen einer illegalen Anwendung, die oft nur aus Bequemlichkeit erfolgt nicht tatenlos zusehen.

 

Herbizid-Einträge haben schwere, negative Auswirkungen auf das Ökosystem:

Ø      Durch die Verarmung der Flora geht der Bestand an Nutzinsekten zurück.

Ø      In Folge dessen treten Schadinsekten vermehrt auf d. h. das Räuber / Beute-Verhältnis wird zugunsten der Schädlinge verändert.

Ø      Zahlreichen, auch seltenen Tieren und Pflanzen wird der Lebensraum genommen.

Ø      Die Landschaft verödet.

Ø      Der Wasserhaushalt wird belastet.

 

Die BUND Kreisgruppe Südpfalz fragt sich:

Ø      Ist es denn wirklich so schlimm wenn z. B. an einem Wingert- oder Feldrand Gräser, Sträucher, Stauden, Wildkräuter und –blumen wachsen dürfen, wenn vom Aussterben bedrohte Wildbienen, Insekten und Schmetterlinge dort Nahrung finden können, die in ausgeräumter Agrar- und Weinbergssteppe inzwischen oft Fehlanzeige ist?

Ø      Sollte es nicht eine Selbstverständlichkeit sein, dass Gemeindeeigene Flächen zumindest im Rahmen gültiger Rechtsnormen gepflegt werden? Diese Flächen müssten übrigens nur einmal im Jahr, frühestens jedoch nach der Blütezeit der Pflanzen gemäht werden.

Ø      Stellt gerade für Erholungssuchende und Wanderer ein lebendiger Wingertsaum oder Feldrain nicht eine willkommene Bereicherung dar?

 

Die BUND Kreisgruppe Südpfalz würde es sehr begrüßen, wenn Sie den geneigten Leser, Landwirt, Winzer, Gemeindearbeiter, Ortsvorsteher, Gartenbesitzer oder wen auch immer für die „lebendigen Schätze vor der Haustür“ sensibilisieren könnte.

 

Die BUND Kreisgruppe Südpfalz fordert aber auch alle Menschen dazu auf, mitzuhelfen, dass diesem unseligen Treiben ein Ende bereitet werden kann und die Verursacher mit Ross und Reiter zur Verantwortung gezogen werden. Hierzu kann man den Vorgang bei folgenden Institutionen anzeigen:

Ø      Nächste Polizeidienststelle

Ø      Kreisverwaltung Südliche Weinstrasse, Untere Landespflegebehörde (An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, Tel. 06341-940-0)

Ø      Pflanzenschutzamt bei der ADD Trier, Außenstelle Koblenz, Südallee 15-19, 56068 Koblenz, Referat Agraraufsicht und Agrarförderung, Dr. Harald Teutsch, Tel. 0261-120-2630


Auch wir nehmen solche Meldungen entgegen und leiten Sie an die zuständigen Behörden weiter.
Ansprechmöglichkeit: Reinhold Siener, Rotackerweg 32, 76889 Oberotterbach, Tel. 06342-922 645, [email protected] )

 

Quelle: BUND Kreisgruppe Südpfalz


Falls Sie Fragen haben, einfach anrufen. 

Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz

oder senden Sie uns ein E-Mail: [email protected]

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