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Nachtflug

Straßburger Urteil mit Konsequenzen für Hahn

Wer jetzt Nachtflüge durchsetzen will, sollte sich vorsehen, dass er nicht mit Europarecht in Kollision gerät.
Diese Feststellung ergibt sich aus einem soeben ergangenen Urteil des Straßburger Gerichtshofes für Menschenrechte.

Der BUND Rheinland-Pfalz appelliert daher an die Landesregierung, Pläne zurückzunehmen, die der Bevölkerung des Hunsrück eine Umleitung der Frankfurter Nachtfracht-Flüge auf den Flugplatz Hahn zumuten wollen.

Das als "historisch" bezeichnete Urteil gibt - gemäss einer Meldung der FRANKFURTER RUNDSCHAU vom 4. 10. 2001 - der europaweiten Anti-Fluglärm-Lobby enormen Auftrieb in ihrem Kampf, lärmgestressten Mitbürgern endlich eine gesicherte Nachtruhe zu erstreiten.
Es sprach den Klägern Schadensersatz und die Erstattung von Rechtskosten im Wert von 240.000 Mark zu.

Zu dem Rechtsstreit kam es, weil acht britische Bürger, die im Einwirkungsbereich des Londoner Flughafens Heathrow leben müssen, gegen ihre Regierung vor Gericht gegangen sind.

Die Richter argumentierten mit dem "Menschenrecht auf Nachtruhe"; es müsse eine "faire Balance" geben zwischen nationalem Wirtschaftsinteresse und dem "Recht der Kläger auf Respekt für ihre Wohnhäuser, ihre Privatsphäre und ihr Familienleben".
Vorrangige nationale Wirtschaftsinteressen sah das Gericht nicht.

Rechtsexperten sagen voraus: "Jeder andere Flughafen, jede Behörde und jede Regierung in Europa muss auf dieses Urteil reagieren".

Der BUND sieht keine Anlass zu der Annahme, dass diese Entwicklung um Rheinland-Pfalz und das benachbarte Hessen einen Bogen machen dürfte.


Informationen beim BUND-Regionalbüro Pfalz

Fon 06341/381672, Fax: 06341/381673,

E-Mail: [email protected]

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