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18.05.03

 

Zweite Rheinbrücke Wörth-Karlsruhe, BUND: So nicht!

 

Unüberwindliche Hindernisse. Brückensanierung blockiert? - Neue Verkehrsachse eröffnet?

Endlich ist die Katze aus dem Sack: Das Bundesverkehrsministerium hat auf seiner Internetseite (www.bmvbw.de/spezial/Verkehrswegeplan/rp/prins/images/rwa/karten/RP76) die Planvorstellungen zum Thema Zweiter Rheinübergang bekannt gemacht: Ausgerechnet die teuerste und umweltschädlichste Variante wird in den „vordringlichen Bedarf“ gehoben;

 

nämlich der mit der sog. Karlsruher Nordtangente verbundene, um 1,5 Kilometer nach Norden verschobene „4-streifigen Neubau im Zuge der B 10“, der über einen Abzweig Jockgrim mit der B 9 verknüpft werden soll.

Dagegen nicht entschieden hat man sich für die von der Machbarkeitsstudie des Mainzer Verkehrsministeriums 1999 als „wirtschaftlichste“ und „umweltverträglichste“ beurteilte und vom BUND favorisierte Variante.

Diese Entscheidung ist alleine schon im Hinblick auf die drängende Brückensanierung „der größte anzunehmende Unfug“ so Stimmen auf der jüngsten Mitgliederversammlung des BUND Südpfalz.


Eine solche Vorgehensweise erscheint angesichts der sich abzeichnenden Widerstände aus der Bevölkerung und angesichts der gravierenden  europa- und natuschutzrechtlichen Hürden als eher realitätsblind. Wie sollen die Planungsschritte und die Projektdurchführung bis zur dringend erforderlichen Sanierung der alten Brücke in höchstens knapp zehn Jahren über die Bühne gehen? Nimmt man die Verschiebung der Sanierungsarbeiten auf den Sankt-Nimmerleins-Tag in Kauf?

In den ganzen von der Nordtangente berührten peripheren Karlsruher Stadtteilen werden zahlreiche Bürgervereine und Bürgerinitiativen mit Tausenden von Mitgliedern jede Form des Widerstandes aufbieten. Auf beiden Rheinseiten werden sämtliche Naturschutzverbände das Projekt juristisch bekämpfen. Zwingende Umweltverträglichkeitsgutachten werden bei unklarer Rechtslage sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.

Die Naturschützer werden sich berufen können auf die Umweltrisikoeinschätzung des Bundesamtes für Naturschutz, das in seinem Gutachten zur Erstellung des Bundesverkehrswegeplanes unmissverständlich sagt, dass das Projekt „ ... nicht weiter verfolgt und nicht in den Bedarfsplan aufgenommen werden“ soll und dass es „nach § 34 (2) BnatSchG unzulässig“ sei. Nach Aussage des Amtes werden sämtliche nationalen wie europäischen Schutzgebietstypen (FFH-, Vogelschutz-, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie ein Naturschutzgroßprojekt) geschnitten oder tangiert.

Vorprogrammiert sieht der BUND im Übrigen eine zwangsläufig sich ergebende Querspange im Straßenspinnennetz rund um das Wörther Kreuz. Diese dürfte sich ihren Weg suchen über den Trassenverlauf der Jockgrimer Westumgehung. Denn der zusätzlich entstehende neue überregionale Verkehr könnte aus Kapazitätsgründen über das Wörther Kreuz nicht mehr abgewickelt werden.

Die für eine Verkehrsplanung auf der Höhe der Zeit erforderliche Betrachtung von Schiene und Straße im Sinne einer integrierten Verkehrsplanung unter Einbeziehung der vorhandenen Schienentrassen ist unterblieben. Verkehrsentlastungsmöglichkeiten durch Erweiterung der Stadtbahn in die Südpfalz treten nicht ins Blickfeld.

Schon im Interesse einer baldigen und aus Sicherheitsgründen nicht mehr lange aufschiebbaren Sanierung der alten Brücke sollte die Landesregierung sich dringend darüber Gedanken machen, ob nicht doch die Vorschläge des BUND und die Prioritäten der eigenen Machbarkeitsstudie die Vernunft auf ihrer Seite haben.


Falls Sie Fragen haben, einfach anrufen. 

Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz

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