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18.05.03
Zweite Rheinbrücke Wörth-Karlsruhe, BUND: So nicht!
Unüberwindliche
Hindernisse. Brückensanierung blockiert? - Neue Verkehrsachse eröffnet?
Endlich ist die Katze aus dem Sack: Das Bundesverkehrsministerium hat auf
seiner Internetseite (www.bmvbw.de/spezial/Verkehrswegeplan/rp/prins/images/rwa/karten/RP76)
die Planvorstellungen zum Thema Zweiter Rheinübergang bekannt gemacht:
Ausgerechnet die teuerste und umweltschädlichste Variante wird in den
„vordringlichen Bedarf“ gehoben;
nämlich der mit der sog. Karlsruher Nordtangente
verbundene, um 1,5 Kilometer nach Norden verschobene „4-streifigen Neubau im
Zuge der B 10“, der über einen Abzweig Jockgrim mit der B 9 verknüpft werden
soll.
Dagegen nicht entschieden hat man sich für die von der
Machbarkeitsstudie des Mainzer Verkehrsministeriums 1999 als
„wirtschaftlichste“ und „umweltverträglichste“ beurteilte und vom BUND
favorisierte Variante.
Diese Entscheidung ist alleine schon im Hinblick auf die drängende
Brückensanierung „der größte anzunehmende Unfug“ so Stimmen auf der jüngsten
Mitgliederversammlung des BUND Südpfalz.
Eine solche Vorgehensweise erscheint angesichts der sich abzeichnenden
Widerstände aus der Bevölkerung und angesichts der gravierenden europa- und
natuschutzrechtlichen Hürden als eher realitätsblind. Wie sollen die
Planungsschritte und die Projektdurchführung bis zur dringend erforderlichen
Sanierung der alten Brücke in höchstens knapp zehn Jahren über die Bühne gehen?
Nimmt man die Verschiebung der Sanierungsarbeiten auf den
Sankt-Nimmerleins-Tag in Kauf?
In den ganzen von der Nordtangente berührten peripheren Karlsruher Stadtteilen
werden zahlreiche Bürgervereine und Bürgerinitiativen mit Tausenden von
Mitgliedern jede Form des Widerstandes aufbieten. Auf beiden Rheinseiten werden
sämtliche Naturschutzverbände das Projekt juristisch bekämpfen. Zwingende
Umweltverträglichkeitsgutachten werden bei unklarer Rechtslage sehr viel Zeit
in Anspruch nehmen.
Die Naturschützer werden sich berufen können auf die Umweltrisikoeinschätzung
des Bundesamtes für Naturschutz, das in seinem Gutachten zur Erstellung des
Bundesverkehrswegeplanes unmissverständlich sagt, dass das Projekt „ ... nicht
weiter verfolgt und nicht in den Bedarfsplan aufgenommen werden“ soll und dass
es „nach § 34 (2) BnatSchG unzulässig“ sei. Nach Aussage des Amtes werden
sämtliche nationalen wie europäischen Schutzgebietstypen (FFH-, Vogelschutz-,
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie ein Naturschutzgroßprojekt)
geschnitten oder tangiert.
Vorprogrammiert sieht der BUND im Übrigen eine zwangsläufig sich ergebende Querspange
im Straßenspinnennetz rund um das Wörther Kreuz. Diese dürfte sich ihren Weg
suchen über den Trassenverlauf der Jockgrimer Westumgehung. Denn der
zusätzlich entstehende neue überregionale Verkehr könnte aus Kapazitätsgründen
über das Wörther Kreuz nicht mehr abgewickelt werden.
Die für eine Verkehrsplanung auf der Höhe der Zeit erforderliche Betrachtung
von Schiene und Straße im Sinne einer integrierten Verkehrsplanung unter Einbeziehung
der vorhandenen Schienentrassen ist unterblieben.
Verkehrsentlastungsmöglichkeiten durch Erweiterung der Stadtbahn in die
Südpfalz treten nicht ins Blickfeld.
Schon im Interesse einer baldigen und aus Sicherheitsgründen nicht mehr lange
aufschiebbaren Sanierung der alten Brücke sollte die Landesregierung sich
dringend darüber Gedanken machen, ob nicht doch die Vorschläge des BUND und die
Prioritäten der eigenen Machbarkeitsstudie die Vernunft auf ihrer Seite haben.
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail:
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