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letzte Aktualisierung: Samstag, 11. Oktober 2003
Die EG-Vogelschutzrichtlinie (1979) hat sich zum Ziel gesetzt, sämtliche wildlebenden europäischen Vogelarten in ihrem Bestand dauerhaft zu erhalten.
Das Berner Übereinkommen (1979) des Europarates regelt als europäisches Naturschutzabkommen den Schutz wildlebender Pflanzen und Tiere einschliesslich ihrer natürlichen Lebensräume.
Mit der
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (1992), kurz FFH-Richtlinie genannt, hat die
Europäische Union aus den im Berner Übereinkommen festgelegten Schutzprinzipien
ein umfassendes Naturschutzinstrument entwickelt. Nach der FFH-Richtlinie ist
die Schaffung eines europaweiten Netzes von Schutzgebieten unter dem Namen
"Natura 2000" vorgesehen.
Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf wertvollen Lebensraumtypen (Habitaten), die
seltene und bedrohte Arten beherbergen. In Deutschland gehören unter anderem die
Küsten von Nord- und Ostsee samt der Dünen, ausserdem Moore, naturnahe
Gebirgsflüsse, Trockenrasen und Naturwaldreste zu solchen gemeinschaftsweit
bedeutsamen Lebensräumen.
Artikel zum Thema FFH, (Flora- und Fauna-Habitat) und EU-Vogelschutzrichtlinie:
Hier finden Sie die vom Land Rheinland Pfalz gemeldeten FFH-Gebiete. | |
03.07.2002 |
EU-Vogelschutzrichtlinie: Landesregierung blockiert Zukunftschancen für Landwirte
|
10.08.2002 |
Vogelschutz: BUND, GNOR, NABU und die Grünen-Fraktion werfen der Landesregierung vor, EU-Recht zu verletzen. Die Gebietsauswahl richte sich nicht nach sachlichen Kriterien, sondern nach politischen Erwägungen und Lobby-Interessen. In der offiziellen Liste der Landesregierung seien für 20 Vogelarten nicht alle geeignetsten und für 10 Vogelarten gar keine Gebiete gemeldet worden. Das EU-Recht fordert aber zwingend die Meldung der fachlich geeignetsten Gebiete.Ein Vertragsverletzungsverfahren von der EU gegen Deutschland ist jetzt schon anhängig. |
18.11.2002 |
Flugplatz
Ramstein:
Beschwerde in Brüssel eingereicht
|
04.12.2002 |
Stellungnahme zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz
1995 BUND: Autobahn-Lückenschluß im LEP III streichen! Der gesamte Bienwald gilt als Kernraum des Arten- und Biotopschutzes und als Schwerpunktgebiet der Freiraumsicherung. Daneben kommt dem Bienwald eine herausragende Bedeutung im vernetzten Biotopverbundsystems des Landes Rheinland-Pfalz zu. Bei allen Autobahnvarianten sind durch die erwartete Steigerung des Verkehrsaufkommens und die absehbaren neuen Verkehrsverlagerungen in den inneren Bereich des Bienwaldes nicht ausgleichbare gravierende Schäden für das Gesamtsystem zu erwarten. ... |
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