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letzte Aktualisierung: Samstag, 11. Oktober 2003

Die EG-Vogelschutzrichtlinie (1979) hat sich zum Ziel gesetzt, sämtliche wildlebenden europäischen Vogelarten in ihrem Bestand dauerhaft zu erhalten.

Das Berner Übereinkommen (1979) des Europarates regelt als europäisches Naturschutzabkommen den Schutz wildlebender Pflanzen und Tiere einschliesslich ihrer natürlichen Lebensräume.

Mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (1992), kurz FFH-Richtlinie genannt, hat die Europäische Union aus den im Berner Übereinkommen festgelegten Schutzprinzipien ein umfassendes Naturschutzinstrument entwickelt. Nach der FFH-Richtlinie ist die Schaffung eines europaweiten Netzes von Schutzgebieten unter dem Namen "Natura 2000" vorgesehen.
Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf wertvollen Lebensraumtypen (Habitaten), die seltene und bedrohte Arten beherbergen. In Deutschland gehören unter anderem die Küsten von Nord- und Ostsee samt der Dünen, ausserdem Moore, naturnahe Gebirgsflüsse, Trockenrasen und Naturwaldreste zu solchen gemeinschaftsweit bedeutsamen Lebensräumen.

Artikel zum Thema FFH, (Flora- und Fauna-Habitat) und EU-Vogelschutzrichtlinie:

  Hier finden Sie die vom Land Rheinland Pfalz gemeldeten FFH-Gebiete.
03.07.2002

EU-Vogelschutzrichtlinie: Landesregierung blockiert Zukunftschancen für Landwirte


... Damit schadet sie der für Rheinland-Pfalz so charakteristischen mittelständischen Landwirtschaft und den um ihre Existenz und die Hofnachfolge bangenden Bauern vor allem in den Grenzertragsgebieten. Was soll aus der Landwirtschaft werden im Biosphärenreservat Pfälzerwald, im Westrich, in Eifel, Hunsrück und Westerwald, wenn nicht zügig die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme zukünftiger Agrarfördermittel aus Brüssel geschaffen werden? ...

10.08.2002

Vogelschutz: BUND, GNOR, NABU und die Grünen-Fraktion werfen der Landesregierung vor, EU-Recht zu verletzen.

Die Gebietsauswahl richte sich nicht nach sachlichen Kriterien, sondern nach politischen Erwägungen und Lobby-Interessen.  In der offiziellen Liste der Landesregierung seien für 20 Vogelarten nicht alle geeignetsten und für 10 Vogelarten gar keine Gebiete gemeldet worden. Das EU-Recht fordert aber zwingend die Meldung der fachlich geeignetsten Gebiete.Ein Vertragsverletzungsverfahren von der EU gegen Deutschland ist jetzt schon anhängig.

18.11.2002

Flugplatz Ramstein: Beschwerde in Brüssel eingereicht
Land betreibt Zerstörung selbst gemeldeter FFH-Flächen

Der BUND Rheinland-Pfalz hat anlässlich des laufenden Genehmigungsverfahrens für den Ausbau des Militärflugplatzes Ramstein jetzt bei der Europäischen Kommission in Brüssel wegen Nichtbeachtung von EU-Richtlinien Beschwerde eingelegt. ...

04.12.2002 Stellungnahme zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz 1995
BUND: Autobahn-Lückenschluß im LEP III streichen!

Der gesamte Bienwald gilt als Kernraum des Arten- und Biotopschutzes und als Schwerpunktgebiet der Freiraumsicherung. Daneben kommt dem Bienwald eine herausragende Bedeutung im vernetzten Biotopverbundsystems des Landes Rheinland-Pfalz zu. Bei allen Autobahnvarianten sind durch die erwartete Steigerung des Verkehrsaufkommens und die absehbaren neuen Verkehrsverlagerungen in den inneren Bereich des Bienwaldes nicht ausgleichbare gravierende Schäden für das Gesamtsystem zu erwarten. ...

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Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz

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