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Juni 2001
Kein atomares Zwischenlager
An alle Bürgerinnen und Bürger
Die Betreiber des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckar GmbH (GKN) haben den Antrag auf
ein unterirdisches Zwischenlager für 151 Castoren gestellt.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter ist die atomrechtliche
Genehmigungsbehörde. Das Genehmigungsverfahren verlangt eine Öffentlichkeitsbeteiligung.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat deshalb die Möglichkeit, Einwendungen bzw. Bedenken
gegen das Vorhaben zu erheben. Die Unterlagen für das Zwischenlager liegen zur Zeit zur
Einsichtnahme im Bürgerhaus in Gemmrigheim aus. Alle Einwendungen werden vom BfS geprüft
und an einem öffentlichen Erörterungstermin behandelt.
Die Bürgerinitiativen im Raum mittlerer Neckar haben unter Mithilfe verschiedener
Fachleute und Wissenschaftler mögliche Einwendungen zusammengestellt.
So haben Sie die Möglichkeit, sich den Bedenken mit Ihrer Unterschrift anzuschließen.
Es entstehen für Sie keine rechtlichen Konsequenzen (also keine Verfahrenskosten!). Sie
haben damit aber das Recht, am Erörterungstermin aktiv teilzunehmen.
Bitte senden Sie die Einwendungen bis
spätestens Freitag, den 27. Juli 2001
an den Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar e. V. (BBMN) oder an den Verein
Bürger für Gemmrigheim e. V.
Wir werden die Einwendungen gesammelt an das BfS übergeben.
Adressen: Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar e. V.
c/o Wolfram Scheffbuch
Heuchelbergstr. 15
74366 Kirchheim/Neckar
Verein Bürger für Gemmrigheim
c/o Heike Wehle
Karlstr. 7
74376 Gemmrigheim
Die Vorbereitungen und Durchführung
unserer Arbeit sind mit Unkosten verbunden. Wir freuen uns über die Unterstützung durch
steuer-abzugsfähige Spenden auf folgendes Konto: BBMN e.V. Volksbank
Besigheim-Bönnigheim e.G. BLZ 604 914 30 Konto-Nr. 47 17 90 001
Einwendungen gegen das beantragte Zwischenlager am Atomkraftwerk
Neckarwestheim
Ich erhebe hiermit Einwendungen gegen den beabsichtigten Bau und Betrieb des
unterirdischen Atommüll-Lagers für 151 Castor-Behälter mit bestrahlten Brennelementen
am Standort Neckarwestheim/Gemmrigheim wie folgt:
- Das geplante Zwischenlager erhöht erheblich das radioaktive Gesamtinventar am Standort
und gefährdet somit meine Gesundheit und meine Umwelt, weil die Strahlenbelastung
in Form einer zusätzlichen tagtäglichen Direktstrahlung durch Gamma- und
Neutronenstrahlung zunimmt. Hinzu kommen aus Außenkontaminationen herrührende
radioaktive Teilchen, die durch den Wind weiträumig verteilt werden. Dies verstößt
gegen mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (nach Art. 2 Absatz 2 Grundgesetz).
- Im Zwischenlager findet keine kontinuierliche Radioaktivitätsmessung der Raumluft
statt. Die Abluft über den Kamin der Tunnelröhren wird nicht kontrolliert.
- Eine zusätzliche Belastung unserer Nahrungskette ist durch die erhöhten
radioaktiven Emissionen zu befürchten.
- Mit dem Zwischenlager erhöhen sich auch in der weiteren Umgebung die katastrophalen
Auswirkungen für Mensch und Umwelt bei einem Reaktorunfall oder Störfall.
- Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist lücken- und fehlerhaft. Der Sicherheitsbericht
ist unvollständig.
- Verschüttungen der Zwischenlagertunnel und des Abluftkamins können zu einer
katastrophalen Situation durch die dann eintretende Überhitzung der Castor-Behälter
führen. Solche Verschüttungen könnten unter anderem durch die seit Jahren bekannte
zunehmende Hohlraumbildung unter dem GKN infolge der Grundwasserproblematik
ausgelöst werden.
- Die Dichtheit der Castoren über 40 und mehr Jahre ist nicht nachgewiesen. Undichte
Atommüllbehälter können wegen der extremen Strahlung nur schwer repariert werden.
- Die Räumung dieses "Zwischen-"lagers ist völlig ungewiss. Weltweit gibt es
kein Endlager für solch höchststrahlenden Atommüll. Alle Zusagen in der Vergangenheit,
bald das Endlagerproblem zu lösen, wurden gebrochen. Im Umweltgutachten 2000 hat zudem
der Sachverständigenrat für Umweltfragen Deutschlands festgestellt, dass die Entsorgung
des Atommülls mittels eines Endlagers eine "wohl unlösbare Frage" sei. Was
jetzt als Zwischenlager bezeichnet wird, droht ein ungeregeltes Endlager mit
verheerenden Folgen für die Region und die nachfolgenden Generationen zu werden.
- Durch das Zwischenlager als zusätzliche Atomanlage verlieren Grundstücke und
Immobilien in der Region an Wert.
- Das geplante Atommüll-Lager wird keinen ausreichenden Haftpflichtversicherungs-schutz
erhalten. Bei größeren Freisetzungen von Radioaktivität würde ich nicht ausreichend
entschädigt.
- Da das Zwischenlager dem Weiterbetrieb des GKN dient, mache ich ausdrücklich alle in früheren
Genehmigungs- und Gerichts-verfahren gegen das GKN vorgebrachten Einwendungen zum
Gegenstand des jetzigen Verfahrens.
- Die Erörterung wird nicht neutral und ergebnisoffen von der zuständigen
Behörde geführt, vielmehr steht das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf Seiten der
Betreiber.
- Das BFS ist nicht für die Genehmigung eines Standort-Zwischenlagers zuständig,
vielmehr liegt hier der Zuständigkeitsbereich beim Land Baden-Württemberg. Einzig und
allein politische Überlegungen zur rascheren Durchführung der Genehmigung im
Sinne der Betreiber (sog. Turbo-Genehmigung) begründen die Zuständigkeit des BfS
Name, Vorname Anschrift Unterschrift
Bis zum 27. Juli 2001 an BBMN c/o Wolfram Scheffbuch, Heuchelbergstr. 15,
74366 Kirchheim/Neckar oder Verein Bürger für Gemmrigheim c/o Heike Wehle, Karlstr. 7,
74376 Gemmrigheim
Einwendung als WORD-Dokument