[HOME] [AKTUELL] [THEMEN]

Juni 2001

Kein atomares Zwischenlager

 

An alle Bürgerinnen und Bürger

Die Betreiber des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckar GmbH (GKN) haben den Antrag auf ein unterirdisches Zwischenlager für 151 Castoren gestellt.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter ist die atomrechtliche Genehmigungsbehörde. Das Genehmigungsverfahren verlangt eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat deshalb die Möglichkeit, Einwendungen bzw. Bedenken gegen das Vorhaben zu erheben. Die Unterlagen für das Zwischenlager liegen zur Zeit zur Einsichtnahme im Bürgerhaus in Gemmrigheim aus. Alle Einwendungen werden vom BfS geprüft und an einem öffentlichen Erörterungstermin behandelt.

Die Bürgerinitiativen im Raum mittlerer Neckar haben unter Mithilfe verschiedener Fachleute und Wissenschaftler mögliche Einwendungen zusammengestellt.

So haben Sie die Möglichkeit, sich den Bedenken mit Ihrer Unterschrift anzuschließen. Es entstehen für Sie keine rechtlichen Konsequenzen (also keine Verfahrenskosten!). Sie haben damit aber das Recht, am Erörterungstermin aktiv teilzunehmen.

Bitte senden Sie die Einwendungen bis

spätestens Freitag, den 27. Juli 2001

an den Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar e. V. (BBMN) oder an den Verein Bürger für Gemmrigheim e. V.

Wir werden die Einwendungen gesammelt an das BfS übergeben.

Adressen: Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar e. V.

c/o Wolfram Scheffbuch

Heuchelbergstr. 15

74366 Kirchheim/Neckar

Verein Bürger für Gemmrigheim

c/o Heike Wehle

Karlstr. 7

74376 Gemmrigheim

Die Vorbereitungen und Durchführung unserer Arbeit sind mit Unkosten verbunden. Wir freuen uns über die Unterstützung durch steuer-abzugsfähige Spenden auf folgendes Konto: BBMN e.V. Volksbank Besigheim-Bönnigheim e.G. BLZ 604 914 30 Konto-Nr. 47 17 90 001


Einwendungen gegen das beantragte Zwischenlager am Atomkraftwerk Neckarwestheim

Ich erhebe hiermit Einwendungen gegen den beabsichtigten Bau und Betrieb des unterirdischen Atommüll-Lagers für 151 Castor-Behälter mit bestrahlten Brennelementen am Standort Neckarwestheim/Gemmrigheim wie folgt:

  1. Das geplante Zwischenlager erhöht erheblich das radioaktive Gesamtinventar am Standort und gefährdet somit meine Gesundheit und meine Umwelt, weil die Strahlenbelastung in Form einer zusätzlichen tagtäglichen Direktstrahlung durch Gamma- und Neutronenstrahlung zunimmt. Hinzu kommen aus Außenkontaminationen herrührende radioaktive Teilchen, die durch den Wind weiträumig verteilt werden. Dies verstößt gegen mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (nach Art. 2 Absatz 2 Grundgesetz).
  2. Im Zwischenlager findet keine kontinuierliche Radioaktivitätsmessung der Raumluft statt. Die Abluft über den Kamin der Tunnelröhren wird nicht kontrolliert.
  3. Eine zusätzliche Belastung unserer Nahrungskette ist durch die erhöhten radioaktiven Emissionen zu befürchten.
  4. Mit dem Zwischenlager erhöhen sich auch in der weiteren Umgebung die katastrophalen Auswirkungen für Mensch und Umwelt bei einem Reaktorunfall oder Störfall.
  5. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist lücken- und fehlerhaft. Der Sicherheitsbericht ist unvollständig.
  6. Verschüttungen der Zwischenlagertunnel und des Abluftkamins können zu einer katastrophalen Situation durch die dann eintretende Überhitzung der Castor-Behälter führen. Solche Verschüttungen könnten unter anderem durch die seit Jahren bekannte zunehmende Hohlraumbildung unter dem GKN infolge der Grundwasserproblematik ausgelöst werden.
  7. Die Dichtheit der Castoren über 40 und mehr Jahre ist nicht nachgewiesen. Undichte Atommüllbehälter können wegen der extremen Strahlung nur schwer repariert werden.
  8. Die Räumung dieses "Zwischen-"lagers ist völlig ungewiss. Weltweit gibt es kein Endlager für solch höchststrahlenden Atommüll. Alle Zusagen in der Vergangenheit, bald das Endlagerproblem zu lösen, wurden gebrochen. Im Umweltgutachten 2000 hat zudem der Sachverständigenrat für Umweltfragen Deutschlands festgestellt, dass die Entsorgung des Atommülls mittels eines Endlagers eine "wohl unlösbare Frage" sei. Was jetzt als Zwischenlager bezeichnet wird, droht ein ungeregeltes Endlager mit verheerenden Folgen für die Region und die nachfolgenden Generationen zu werden.
  9. Durch das Zwischenlager als zusätzliche Atomanlage verlieren Grundstücke und Immobilien in der Region an Wert.
  10. Das geplante Atommüll-Lager wird keinen ausreichenden Haftpflichtversicherungs-schutz erhalten. Bei größeren Freisetzungen von Radioaktivität würde ich nicht ausreichend entschädigt.
  11. Da das Zwischenlager dem Weiterbetrieb des GKN dient, mache ich ausdrücklich alle in früheren Genehmigungs- und Gerichts-verfahren gegen das GKN vorgebrachten Einwendungen zum Gegenstand des jetzigen Verfahrens.
  12. Die Erörterung wird nicht neutral und ergebnisoffen von der zuständigen Behörde geführt, vielmehr steht das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf Seiten der Betreiber.
  13. Das BFS ist nicht für die Genehmigung eines Standort-Zwischenlagers zuständig, vielmehr liegt hier der Zuständigkeitsbereich beim Land Baden-Württemberg. Einzig und allein politische Überlegungen zur rascheren Durchführung der Genehmigung im Sinne der Betreiber (sog. Turbo-Genehmigung) begründen die Zuständigkeit des BfS

Name, Vorname Anschrift Unterschrift

 
 
 

Bis zum 27. Juli 2001 an BBMN c/o Wolfram Scheffbuch, Heuchelbergstr. 15, 74366 Kirchheim/Neckar oder Verein Bürger für Gemmrigheim c/o Heike Wehle, Karlstr. 7, 74376 Gemmrigheim


Einwendung als WORD-Dokument