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16.06.2006
2. Rheinbrücke Wörth/Karlsruhe,
ROV-Entscheid
Schlag gegen Artenschutz
Zum soeben ergangenen Entscheid der SGD Süd über den Bau einer 2.
Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth gibt der BUND
Rheinland-Pfalz auf der Grundlage einer PM der Behörde folgende
vorläufige Stellungnahme ab:
Der Entscheid macht die Nordvariante (Variante I) zur Grundlage für
die weitere Planung. Damit konterkariert er ironischerweise alle
Sonntagsreden zum "Tag des Artenschutzes". Er trifft
bei den Umweltverbänden auf Unverständnis angesichts des für die
Planer blamablen Ausgangs der Anhörung zum Raumordnungsverfahren (ROV)
am 5. April dieses Jahres. Er steht im Widerspruch zu einem ganzen
Bündel von Vorschriften des Bundesartenschutzgesetzes, des
Bundesnaturschutzgesetzes und des EU-Rechts zu FFH-Gebieten.
Der Erörterung der Notwendigkeit einer Vollsperrung der bestehenden
Brücke während der vorgesehenen Sanierung scheint keine Bedeutung
beigemessen worden zu sein.
Der Entscheid akzeptiert ausgerechnet die teuerste und
umweltgefährdendste Lösung. Die Möglichkeit einer "Brücke
zwischen den Brücken" findet keinerlei Berücksichtigung.
Dieses Konzept wurde von einer Machbarkeitsstudie im Jahr 1999
immerhin als die umweltfreundlichste und kostengünstigste Lösung
favorisiert.
Die auf einer Übersichtskarte in Hafennähe vorgesehene
Anschlussstelle steht in eklatantem Widerspruch zu den
naturschutzfachlichen Maßnahmen zum Bebauungsplan "Landeshafen
Wörth".
Zudem ist der Entscheid ein wesentlicher Schritt zur Etablierung
einer Querspange zwischen rechts- und linksrheinischem Fernverkehr.
Das erhöht in der Zukunft sprungartig die Zumutungen für die Bürger
in den berührten Wohngebieten beiderseits des Rheins.
Quelle: BUND Rheinland-Pfalz
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
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