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15.02.2006

Planfeststellungsbeschluss Verkehrssicherheit B 9

Rasen können wichtiger als Sicherheit?

Unfälle werden an Zahl und Schwere zunehmen

Einspruchsmöglichkeit bis Mitte Februar


Der im Januar eingegangene Planfeststellungsbeschluss zum Planfeststellungsverfahren "Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der B 9, Abschnitt L 554 bis Kandel-Süd" hat alle Anregungen der verfahrensbeteiligten sechs Umweltverbände ausnahmslos und in nicht zu überbietender Unerbittlichkeit abgeschmettert.
Die Behörde beschränkt sich auf bauliche Maßnahmen, die Verkehrsbeschleunigung und damit größere Sicherheitsrisiken bezüglich Zahl und Schwere von Unfällen nach sich ziehen dürften (vgl. Unfallhäufigkeit auf B 9-Abschnitt bei Germersheim).

Im Verfahren hatten die Verbände betont, dass ihnen solche baulichen Veränderungen in Form von Fahrbahnverbreiterung und Kurvenausbauten nur gekoppelt mit verkehrsregelnden und verkehrsbegrenzenden Maßnahmen verantwortbar erscheinen.

Im Unterschied zu den von der Genehmigungsbehörde alleine favorisierten baulichen Veränderungen wären die Forderungen der Umweltverbände schnell und reibungslos umzusetzen. Gefordert wurde unter anderem:

Dagegen bleiben die kostenträchtigen baulichen Sicherheitsvorkehrungen für sich alleine und ohne Flankierung durch diese verkehrsregelnden Maßnahmen teilweise wirkungslos, teilweise bewirken sie das glatte Gegenteil der anzustrebenden Verkehrssicherheit.

Dies gilt in vollem Umfang für Wildunfälle  in der überaus artenreichen, unter europäischem Schutzstatus stehenden Waldlandschaft des Bienwaldes.
Bereits jetzt machen Unfälle mit Beteiligung der frei lebenden Tierwelt über 20 Prozent des gesamten Unfallgeschehens aus.
Es ist davon auszugehen, dass die von den Planern gewollte Verkehrsbeschleunigung eine direkt proportionale Steigerung dieses Unfalltypus bewirken wird. Es kommt nicht nur zu mehr Kollisionen mit Wildschweinen und Rehen, dezimiert werden auch die Populationen von Wildkatze und seltenen Vogelarten wie Ziegenmelker und Spechte.
Eine schnelle Straße wirkt in der Natur wie eine Kreissäge.

Die Verbände lassen überprüfen, ob auf dem Klageweg eine derartige Vernachlässigung des Sicherheitsaspektes zugunsten eines Freibriefes fürs Rasen gestoppt werden kann. Mitte Februar läuft die Einspruchsfrist ab.

Quelle: BUND Rheinland-Pfalz, BI Bienwald


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