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Baurecht auf der B10-Trasse zwischen Pirmasens und Landau

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Rillmann,

auf der gestrigen Gründungsversammlung für eine Bürgerinitiative gegen den vierstreifigen Ausbau der B10 stellten Sie die Behauptung auf, es liege bereits rechtskräftiges Baurecht vor für die Streckenabschnitte Hinterweidenthal bis Wilgartswiesen sowie für einen Streckenabschnitt bei Landau-Godramstein. Diese Annahme ist nachweislich falsch.

Ihnen ist besonders deswegen zu widersprechen, weil Ihr Verhalten in dieser Sache nicht untypisch ist. Es ist repräsentativ für die Vorgehensweise zahlreicher meinungsbildender Lokalpolitiker entlang der B10. Diese betonen regelmäßig, der vierstreifige Ausbau der B10 zur internationalen Transit-Strecke sei zwar ein Desaster für die Bevölkerung, aber man müsse ihn wollen, da er nicht mehr zu verhindern sei, die Faktenlage lasse keine andere Wahl.

Wir haben dazu Folgendes festzustellen:

Dies sind die Fakten. Sie lassen für jeden Kommunalpolitiker hinreichend Spielraum für die Erkenntnis, dass im Rahmen der kommunalen Planungshoheit noch genügend Ansatzpunkte bestehen, nein zu sagen. Dies setzt aber voraus, die Kommunalpolitik der betroffenen Region versteht sich nicht als willfähriges und parteipolitisch ferngesteuertes Vollzugsorgan höherer Politikebenen.

Sehr geehrter Herr Rillmannn, Sie können mit Aussicht auf Erfolg und in Fürsorge für Ihre Bürger Front machen gegen die Etablierung der B 10 als internationale Transitstrecke durch das Biosphärenreservat Pfälzerwald.

Im Einzelnen sind bis zur Herstellung von Baurecht durch den Planfeststellungs-Beschluss folgende Planungsstufen zu durchlaufen:

  1. Der Bundesverkehrswegeplan, der z. Zt. wieder überarbeitet wird;
  2. das Fernstraßenausbaugesetz mit Bedarfsplan;
  3. die Linienbestimmung;
  4. das Raumordnungsverfahren;
  5. das Planfeststellungsverfahren

Zur Herstellung von Vierstreifigkeit von Hinterweidenthal bis Landau hat offensichtlich noch kein einziger Streckenkilometer die Planungsstufe des Planfeststellungsverfahrens und damit den Endpunkt der Planungsprozedur erreicht. Ein Baurecht ist nirgends zu erkennen.

Es ist festzustellen, dass unsere rechtsstaatliche Ordnung auf jeder der genannten Planungsstufen Einflussnahme erlaubt. Keine muss den Charakter eines "Gottesurteils" annehmen. Dazu ist Folgendes hervorzuheben:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Rillmann, Sie haben jetzt bei dieser Sachlage – gemäß Ihrer Aussage, der vierstreifige Ausbau der B 10 sei ein Desaster – eigentlich die Pflicht, eine entsprechende Resolution in den Annweilerer Stadtrat einzubringen. Zumindest von Hinterweidenthal bis Landau ist noch alles offen. Es gibt keinen Grund, öffentliche Krokodilstränen zu weinen über ein Verhängnis, das gar nicht eintreten muss. Zudem wäre eine entsprechende Handlungsweise ein Beitrag zu mehr Ehrlichkeit und Geradlinigkeit im politischen Geschäft.

Ich verstehe dieses Schreiben als offenen Brief, den ich der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen möchte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Mohr

BUND Rheinland-Pfalz


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Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz

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