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27. 09. 2002
US Air-Base Ramstein
Erweiterungspläne rechtlich angreifbar
Verfahrensweg nicht eingehalten. Gegen deutsches und EU-Recht
Die im Genehmigungsverfahren zur Erweiterung des Militärflughafens Ramstein vorgelegten Planungsunterlagen enthalten enorme Planungsfehler und Verstöße gegen europäisches und deutsches Recht.
So wird vom BUND das Fehlen einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung als besonders schwerwiegender Mangel angesehen. Insbesondere die in der EU-Richtlinie sowie dem deutschen UVP-Gesetz geregelte umfassende Prüfung aller Umweltbelange hat hier nicht stattgefunden. So fehlt es auch am qualifizierten Vergleich unterschiedlicher Alternativen des Standortes und des Flugplatzbetriebs.
Des weiteren ist zu beanstanden, dass die hohen Anforderungen an die FFH-Verträglichkeitsstudie nicht beachtet wurden. Insbesondere hätte wegen der Beanspruchung prioritärer Lebensräume eine Stellungnahme der EU-Kommission eingeholt werden müssen.
Dieser Verstoß gegen EU-Richtlinien wird mit Sicherheit die Einreichung einer Beschwerde in Brüssel zur Folge haben.
Auf das in der Regel bei derartigen Großvorhaben durchgeführte Planfeststellungsverfahren mit seinen umfassenden Beteiligungsrechten wird ebenfalls aus nicht erkennbaren Gründen verzichtet. Offenbar sind wirtschaftliche Interessen als Grund für die Verlegung der Frankfurter US-Air Base nach Ramstein entscheidend. Militärische Sonderrechte oder Nachwirkungen des Besatzungsrechtes können wohl kaum überzeugend als Grund für den Verzicht auf diese demokratische Errungenschaft aus den 60er-Jahren herangezogen werden.
Der Vorteil des Planfeststellungsverfahrens ist neben der umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung, dass über die konzentrierende Wirkung des Verfahrens die zahllosen Wechselwirkungen unterschiedlicher Baumaßnahmen und Betriebsvorgänge einbezogen werden. In den vorliegenden Unterlagen wurde beispielsweise nicht im Geringsten auf die wasserwirtschaftlichen Belange (Verrohrung von Bächen, Absenkung des Grundwasserspiegels, vermehrte Hochwasserbelastung für die Unterlieger) eingegangen.
Das Vorhaben widerspricht diametral den Zielen der Raumordnung für die betroffene Westpfälzer Moorniederung, deren „gesamte Situation“ hinsichtlich Arten und Biotopen nach dem regionalen Raumordnungsplan „deutlich zu verbessern“ sei. In den Planungsunterlagen für die Flugplatzerweiterung heißt es dagegen in brutaler Offenheit:
„Das Vogelschlagrisiko soll durch die Schaffung unattraktiver Lebensräume vermindert werden. Dazu soll das Nahrungsangebot als auch die Deckung für Vögel verringert werden“.
Der BUND-Landesverband unterstützt daher den Vorsitzenden seiner Kreisgruppe Kaiserslautern, Kalle Kress, der gegenüber dem „Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz“ den Abbruch des Genehmigungsverfahrens und die Einsetzung eines Mediationsverfahrens verlangt hatte.
Im Einzelnen seien einige besonders gravierende Beanstandungen an den Planungsunterlagen aufgeführt:
Das Bodenlärmgutachten
berücksichtigt nicht die 2.900
Flugbewegungen durch
Hubschrauber.
Im westlichen Teil von Landstuhl und in Miesenbach kommt es zu täglich
10 Stunden Triebwerksprüfläufen für
C-130 Transporter mit einem Lärmpegel von bis zu 128 unerträglichen dB(A).
Das lärmmedizinische Gutachten hat keinesfalls den heute erreichten wissenschaftlichen Stand zur Beurteilung der Auswirkungen von Fluglärm. Erst neuerdings ist Gutachter Professor Jansen mit seiner veralteten Methodik zur Bewertung des Nachtlärms bei der Erweiterung des Flughafens Hamburg oder beim Flughafen München gescheitert. In Hamburg war die Stadt freiwillig mit einer Absenkung des Grenzwertes für den nächtlichen Dauerschall von 60 auf 36 Dezibel dem in dieser Sache ergangenen OVG-Urteil vom 3. 9. 2001 zuvorgekommen.
Äußerst unglaubwürdig ist das Luftschadstoffgutachten, das gegen alle Erfahrungen und Messergebnisse keine Bleiemissionen kennt. Der BUND musste daher auch die Genehmigungsbehörde eigens auf die Verwendung des Treibstoffes „JP-8“ durch NATO-Flugzeuge hinweisen. Dessen Inhaltsstoffe werden geheim gehalten. In den USA wird er mit dem sog. „Golfkriegssyndrom“ in Verbindung gebracht. Er steht im Verdacht, beim Einatmen Lunge, Nieren und das Immunsystem zu beeinträchtigen und die sog. Multiple Chemikalien-Sensitivität (MCS) zu verursachen.
Der Ausbau bedeutet eine nachhaltige Zerstörung großer
Flächen, die unter dem Schutz der EU-weit gültigen
Fauna-Flora-Habitate-Richtlinie (FFH) stehen. Ausgleichsmaßnahmen für
diese radikalen Ausrottungsabsichten sind nur in geringem Umfang im gleichen
Naturraum vorgesehen. Stattdessen sollen punktuelle Maßnahmen in mehr als 50
km Entfernung (z.B. Kriegsfeld, Pferdsfeld, Rhaunen) erfolgen und kommen der
gebeutelten Natur im Landstuhler Bruch nicht im Geringsten zugute. Eine
Stellungnahme der EU-Kommission, wie dies bei Eingriffen in prioritäre
Lebensräume Vorschrift ist, wurde nicht eingeholt.
Von daher entsteht dieselbe
Konfliktsituation wie bei dem z. Zt. vor dem OVG Koblenz
verhandelten Eingriff des Straßenbaus in ein durch Europarecht geschütztes
Vogelschutzgebiet an der Mosel.
Insgesamt ist mit 294,4 Hektar Biotopverlust
zu rechnen - mit einzigartigen und nur hier anzutreffenden Lebensräumen.
Die Amerikaner sind gezwungen, ihren
Trinkwasserbedarf aus deutschen Quellen zu decken, weil sämtliche
Trinkwasserbrunnen auf ihren Liegenschaften geschlossen werden mussten. Trotz
dieser für sich sprechenden Tatsache spielen in den Planungsunterlagen
Wasserhaushalt, Wasserqualität und Wasserwirtschaft
keine Rolle. Umso verwunderlicher ist dies
angesichts der Vielzahl von Chemikalien,
die insbesondere auf einem Militärflughafen
zum Einsatz kommen, so etwa bei der Enteisung von Flugzeugen und Rollbahnen
oder den chemischen Zusätzen für Treibstoffe.
Erklärbar wird die Schludrigkeit der
Behörden im Umgang mit hochwertigen Rechtsgütern aus dem unauflösbaren
Zusammenhang des Wegzugs der Amerikaner von Frankfurt mit den dortigen
Erweiterungsplänen für Rhein-Main. Diese wiederum sind verknüpft mit den
Blütentraum Flughafensystem Frankfurt-Hahn.
Fazit: Das Verfahren unter solchen Bedingungen durchzuziehen, wäre eine Beleidigung nicht nur der betroffenen Menschen, sondern auch des Rechtsstaates.
Informationen beim BUND-Regionalbüro Pfalz
Fon 06341/381672, Fax: 06341/381673,
E-Mail: [email protected]
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